Unser Forderungsmanagement hilft aber nicht nur bei Ihren
laufenden Angelegenheiten. Wir übernehmen auch den Einzug einer titulierten Forderung, die
Sie bisher nicht realisieren konnten, deren Weiterverfolgung aber ökonomisch
sinnvoll ist, im sog. Überwachungsverfahren von Schuldtiteln. Hierzu
zählen insbesondere auch alte, schon für immer verloren
geglaubte Außenstände aus Ihrem Schuldnerbestand.
Zum Überwachungsverfahren gehört zunächst die Überprüfung aller vorhandenen Unterlagen und
soweit erforderlich die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners. Sollte dieser unbekannt
sein, recherchieren wir so lange, bis wir ihn gefunden haben. Danach wird per Mahnung
dem Schuldner seine offenen Rechnungen in Erinnerung gebracht. Diese Aufforderung wird regelmäßig wiederholt und wir lassen nichts unversucht, damit
der Schuldner Ihre Forderungen begleicht.
Wir sind sehr geduldig und lassen uns nicht so schnell entmutigen.
Auch beim Überwachungsverfahren holen wir Auskünfte aus vielen Datenbanken
ein. Wir wollen hierdurch einen möglichst genauen Überblick über die finanzielle Situation Ihres
Schuldners gewinnen. Dadurch steigen Ihre Chancen um ein Vielfaches, doch noch an Ihr Geld zu
kommen.
Wird nämlich aus den ermittelten Auskünften ersichtlich, dass die
Vermögensverhältnisse des Schuldners seit längerem stabil sind, können wir hier sofort,
unter Zuhilfenahme des zuständigen Gerichtsvollziehers, pfänden. Und zwar dann,
wenn er seinen Zahlungen nicht freiwillig nachkommt und seine eidesstattliche Versicherung (EV) abgelaufen ist.
Ein zahlungsunwilliger Schuldner muss in einem solchen Fall auf
unser Betreiben hin erneut eine eidesstattliche Versicherung (EV) ablegen. Die Akte schließen wir erst dann, wenn
sämtliche Forderungen beglichen oder 30 Jahre verstrichen sind – so lange
läuft unser Überwachungsverfahren.
Für Sie rechnet sich dieses Überwachungsverfahren in jedem Fall. Denn wir übernehmen das komplette Kostenrisiko für alle Aktivitäten. Und eine Provision zahlen Sie nur im Erfolgsfall.
Noch Fragen?
Wichtigste Kundenvorteile
keine
weiteren Bearbeitungsgebühren für das weitere Verfahren
Langzeitüberwachung (bis zu 30 Jahre)
Erfolgskontrolle
bestmögliche Bearbeitung durch effizientes Management