Beratung hinsichtlich der Einziehung
überfälliger Forderungen
Überprüfung des Schuldners
Durchführung des vorgerichtlichen Mahnverfahrens
Ermittlung und Feststellung pfändbarer oder
interventionsfreier Vermögenswerte zwecks Vorbereitung
der Zwangsvollstreckung
Anschriften-, Inhaber- und
Gesellschafterermittlung soweit dies zur Vorbereitung des
zivilprozessualen Rechtszuges notwendig ist
Bonitätsüberprüfungen
Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen
Überwachung von Ratenzahlungen
Restschuldanforderungen
Anmeldung der Forderung zur Konkurstabelle
Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten in ganz Deutschland - falls
erforderlich - zur Durchführung von Gerichtsverfahren zwecks Titulierung
zur Sicherung von Forderungen als Voraussetzung für nachfolgende
Betreibungsverfahren durch uns
Regelmäßige Unterrichtung des Auftraggebers
über den Fortgang des Beitreibungsverfahrens
Überwachung der Vermögensverhältnisse eines
Schuldners bei (voraussichtlich) nur vorübergehender
Zahlungsunfähigkeit
Erstellung von Statistiken über das
Zahlungsverhalten